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Aktuell

Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel

Das Thema der Hindernisfreiheit muss auf allen Ebenen in der Architektur und im Städtebau – ob in der Lehre, der Forschung oder aber im alltäglichen Handeln Bauverantwortlicher – viel präsenter werden. Der Paradigmenwechsel scheint greifbar. Im Bulletin finden sich dazu Geschichten die Mut machen. Aber lest selbst.

Handlungsbedarf BehiG

Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund und Kantone die gebaute Umwelt für alle zugänglich und nutzbar zu machen. Bei der Revision des BehiG wird die Chance verpasst, gravierende Lücken im Regelwerk zu schliessen. Die Fachstelle zeigt in ihrer Stellungnahme welche Massnahmen dringend nötig wären.

zum Beitrag Stellungnahmen zum Vorentwurf BehiG

Ein neues und ein aktualisiertes Produkteverzeichnis

Sollen taktil-visuelle Markierungen angebracht werden, gibt ein neues Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte» eine Übersicht über Markierungsfirmen, Produkte für Noppenfelder oder für Leitliniensysteme in Innenräumen. Auch im Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschrift» wurden die Bezugsadressen aktualisiert.

zum Beitrag taktil-visueller Markierungsprodukte und Relief – und Brailleschriften.

Strassen – Wege – Plätze aktualisiert und aufgefrischt

Die Überarbeitung der Richtlinien für behindertengerechte Fusswegnetze aus dem Jahr 2003 ist abgeschlossen. Sie sind an die neusten Erkenntnisse und geltenden Normen angepasst worden. Ab sofort kann die deutsche Version auf unserer Website heruntergeladen werden. Die französische und die italienische Neuauflage folgen im Verlauf des Jahres.

zum Beitrag

Schweizer Fachstelle zu Gast am Freitagsforum der ETH

Mit zwei Referaten zum Thema «Barrierefreie Denkmäler» war die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur am 1.12.2023 zum Freitagsforum an der ETH geladen. Der Anlass bot eine gute Gelegenheit, um mit Denkmalpfleger*innen und Interessierten in Dialog zutreten.

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Online-Bibliothek „anpassbarer-wohnungsbau.ch“ aufgeschalten

Juhuuuu! Seit gestern ist die Online-Bibliothek «anpassbarer-wohnungsbau.ch» aufgeschalten. Die Sammlung zeigt erste Referenzen aus der ganzen Schweiz und wird von uns fortlaufend mit Beispielbauten ergänzt. Kennst Du ein Projekt? Dann schreib uns: fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch.

www.anpassbarer-wohnungsbau.ch

    Bulletin 70 – Denk mal hindernisfrei – jetzt in der Oktoberausgabe.

    Denkmalschutz und Hindernisfreiheit gemeinsam zu planen und dabei auch noch nachhaltige Lösungen zu realisieren, sollte sich nicht ausschliessen. Denn was nützt ein Denkmal das von immer weniger Menschen besucht und genutzt werden kann, weil es nicht auf die vielfältigen menschlichen Fähigkeiten fokussiert, sondern nur auf wenige?

    Lasst uns historische Gebäude nicht als starre Monumente betrachten, sondern als lebendige Orte, die den Anforderungen der Zeit angepasst werden können! Erste Ideen, Fakten und Beispiele finden sich in der neuen Ausgabe unseres BULLETINS Nr. 70 «Denk mal hindernisfrei».

    Hindernisfrei-anpassbare Wohnungen als Schlüssel für einen zukunftsfähigen Wohnungsmarkt

    Standardmässig hindernisfrei-anpassbar gebaute Wohnungen sind für alle praktisch und komfortabel und in diesem Sinne gesellschaftlich nachhaltig. Auch hinsichtlich der soziodemografischen Entwicklung wird es zukünftig nicht genügen nur einen gewissen Prozentsatz der Wohnungen hindernisfrei-anpassbar zu erstellen. Es braucht flächendeckend Wohnungen, die von Grund auf so angelegt sind, dass sie für jeden besuchsgeeignet und zugänglich sind.

      «Neue Wege im Wohnungsbau»

      Fast zwanzig Jahre nach der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ziehen wir Bilanz betreffend die Umsetzung des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus. Mit einer neuen Publikation möchten wir alle Beteiligten aufrütteln und zum Handeln aufrufen.

      Um es vorwegzunehmen: Auch zwanzig Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist es um die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen nicht gut bestellt. An Leitlinien und Konzepten mangelt es nicht, was fehlt, sind Anreize und kohärente Rechtsgrundlagen. Weitere Gründe für die mangelnde Umsetzung des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus sind aber auch Vorurteile und tradierte Vorstellungen, die bei Immobilieneigentümern, politisch Verantwortlichen und Architekturschaffenden leider immer noch sehr stark sind.

      Die neue Publikation «Neue Wege im Wohnungsbau» hebt sich grafisch und inhaltlich von den Planungshilfen der Fachstelle ab und richtet sich nicht nur an Architektinnen und Architekten, sondern eben auch an Behörden und Verantwortliche im Immobilienbereich. Mit von uns zusammengetragenen Zahlen und Fakten, Erfahrungsberichten von direkt Betroffenen und konkreten Lösungsvorschlägen wollen wir das Bewusstsein für eine inklusive Bauweise schärfen und motivieren, das Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus im Neu- und Umbau konsequent umzusetzen. Die Broschüre ist ab sofort in deutscher, französischer und italienischer Sprache digital und in gedruckter Form bei der Fachstelle erhältlich. Sie wird als Beilage zu Architektur- und Wohnzeitschriften in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz einem breiten Publikum zugestellt.

      Hier geht’s zum Download der Broschüre «Neue Wege im Wohnungsbau»:

      Bulletin 69 – brandaktuell – Schwerpunkthemen im Heft sind Wohnungsbau und Raumakustik.

      Können wir es uns leisten, Wohnraum zu erstellen, der uns am Wohnen hindert? Fakt ist: Der Wohnungsmarkt hinkt der steigenden Nachfrage nach hindernisfreien Wohnungen hinterher.

      Hindernisfreier (Spiel) Raum ist Mehr-Raum für alle. Dazu haben wir im April 2023 unsere seit langem vergriffene Richtlinie zum Wohnungsbau neu aufgelegt. Im bulletin 69 stellen wir die Neuerungen der Richtlinie vor. Um es vorweg zu nehmen: Nur wenn die Chance genutzt wird und auch der Gebäudebestand in den kommenden Jahren an die darin formulierten Anforderungen angepasst wird, kann dem frappanten Defizit an anpassbarem Wohnraum, der trotz Neubauten klafft, zumindest entgegengewirkt werden.

      Ausserdem widmen wir uns in dieser Ausgabe Menschen mit Hörbehinderung – und damit der grössten Gruppe von Menschen mit Behinderung. Wie die Erfahrungen seit Einführung der SIA 500 2009 zeigen, ist das Bewusstsein, dass viele Menschen auf Räume angewiesen sind, die akustisch gut gebaut und mit Höranlagen ausgerüstet sein müssen, gestiegen. Um die notwendigen Verbesserungen in der Raumakustik zu erzielen, müssen die Anforderungen in den Normen präzisiert werden. Dazu wird zurzeit die neue SIA Norm 181/1 erarbeitet. Die SIA 500 wird überarbeitet – ein Werkstattbericht.